14.01.2022
BOOOOOSTER scheint jetzt schon das Wort des Jahres zu sein… Jedenfalls gilt seit Mitte Januar 2022:
In Bayern befreit der Booster von der Testpflicht – und zwar neuerdings nicht mehr erst nach 14 Tagen, sondern bereits direkt nach der Gabe der Auffrischungsimpfung!
Für alle, die mit dem Vakzin von Johnson & Johnson grundimmunisiert wurden, gilt allerdings eine Sonderregel – hier braucht es zwei weitere Impfungen mit einem mRNA-Impfstoff.
Empfohlen wird dabei die erste vier Wochen nach der Impfung mit Johnson & Johnson, die zweite frühestens drei Monate später.
Ebenfalls als geboostert gelten jene Personen, die sich mit Corona infiziert haben und in der Folge zwei Impfungen erhalten haben. Wer sich vier Wochen nach der Erstimpfung infiziert und drei Monate nach Genesung die Zweitimpfung erhält, hat auch den Booster-Schutz 😇.
In Bayern gilt außerdem: Eine Durchbruchs¬infektion ersetzt die Auffrischungs¬impfung. Wer also zweifach geimpft trotzdem an Corona erkrankt ist, gilt als geboostert 💪.