20.08.2021

 In Corona-News

Nach der letzten Bund-Länder-Konferenz gilt ab dem 23.08.2021 für die Fitnessstudios wieder die 3-G Regel.

Das bedeutet:
Ihr dürft bei uns trainieren wenn Ihr geimpft, genesen oder getestet seid.
Testvoraussetzung ist ein Antigenschnelltest (max. 48 Stunden alt) oder PCR-Test (max. 48 Stunden alt).

Die gleichen Regeln gelten für Euch auch bei anderweitigen Veranstaltungen und Gastronomie in Innenräumen und Beherbergungen. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund Ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Als Nachweis dient der Schülerausweis.

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